Rechtliches
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen — Tätowierer danicarnation
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen dem Tätowierer danicarnation und Kund:innen über die Erbringung von Tätowierdienstleistungen geschlossen werden.
Abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich bestätigt werden.
2. Terminvereinbarung und Anzahlung
Ein Termin gilt erst nach Vereinbarung und geleisteter Anzahlung als verbindlich.
Die Höhe der Anzahlung beträgt in der Regel 50 € oder 100 €, abhängig von der Größe des geplanten Tattoos. Die Anzahlung wird auf den Endpreis angerechnet.
Stornierungen und Terminänderungen
- Eine Stornierung oder Verschiebung ist mindestens eine Woche vor dem Termin möglich.
- Erfolgt die Absage rechtzeitig, kann die Anzahlung in Form eines Gutscheins für einen neuen Termin verwendet werden.
- Bei kurzfristiger Absage (weniger als 7 Tage vorher) oder Nichterscheinen verfällt die Anzahlung vollständig.
- Rückzahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen.
- Im Krankheitsfall kann die Anzahlung einmalig auf einen neuen Termin verschoben werden, sofern ein ärztliches Attest vorgelegt wird oder rechtzeitig kommuniziert wird.
3. Preise und Zahlung
Die Preise richten sich nach Größe, Motiv, Platzierung und Aufwand des Tattoos.
Es kann ein Stundenpreis oder ein Pauschalpreis vereinbart werden.
Die angegebenen Preise verstehen sich inkl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Restzahlung ist unmittelbar nach der Tätowierung in bar oder per Karte zu leisten.
4. Gesundheitszustand und Aufklärung
Kund:innen sind verpflichtet, den Tätowierer vor Beginn der Tätowierung über alle gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu informieren, die den Tattoo-Vorgang oder die Heilung beeinflussen könnten, insbesondere:
- Allergien, Hautkrankheiten, Infektionskrankheiten
- Blutgerinnungsstörungen, Diabetes, Epilepsie
- Einnahme von Medikamenten (z. B. Blutverdünner)
- Schwangerschaft oder Stillzeit
Der Tätowierer behält sich das Recht vor, eine Tätowierung aus medizinischen oder hygienischen Gründen abzulehnen.
Für Komplikationen, die durch unvollständige oder falsche Angaben entstehen, übernimmt der Tätowierer keine Haftung.
5. Haftung und Nachsorge
Das Tätowieren erfolgt stets nach dem aktuellen hygienischen Standard.
Die Verantwortung für die korrekte Nachsorge des Tattoos liegt bei der/dem Kund:in. Eine schriftliche Pflegeanleitung wird nach der Behandlung ausgehändigt.
Der Tätowierer haftet nur für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Für allergische Reaktionen oder Komplikationen, die trotz fachgerechter Arbeit auftreten, wird keine Haftung übernommen.
Wird die Nachsorgeanweisung nicht befolgt, entfällt jeglicher Anspruch auf kostenlose Nachbesserung.
6. Urheberrecht und Fotorechte
Alle entworfenen Motive, Skizzen und Tätowierungen unterliegen dem Urheberrecht des Tätowierers danicarnation. Eine Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung ist nicht gestattet.
Der Tätowierer behält sich das Recht vor, Fotos der erstellten Tattoos zu Dokumentations- und Werbezwecken (z. B. Website, Social Media) zu verwenden.
Kund:innen können dieser Nutzung jederzeit schriftlich widersprechen.
7. Jugendschutz
Tätowierungen werden ausschließlich an volljährige Personen (ab 18 Jahren) durchgeführt.
Ein gültiger Lichtbildausweis ist vorzuzeigen.
Tätowierungen von Minderjährigen – auch mit Einverständnis der Eltern – sind ausgeschlossen.
8. Datenschutz
Zur Durchführung des Vertrages werden personenbezogene Daten (Name, Kontaktdaten, Motivbeschreibung, Gesundheitsangaben) erhoben und verarbeitet.
Die Datenverarbeitung erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder gesetzliche Verpflichtungen bestehen. Weitere Informationen sind in der Datenschutzerklärung des Tätowierers einzusehen.
9. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Es gilt deutsches Recht.
Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Tätowierers.